Bitte beachtet

Schornsteine in Kleingartenlauben

Wie ihr sicher wisst, ist es nach der „Richtlinie für die Errichtung von baulichen Anlagen der Landeshauptstadt Hannover“, Ziffer 1h) nicht erlaubt, dass sich Schornsteine außerhalb der Laube oder an der Traufseite der Laube befinden.

Damit es bei euch nicht zu zusätzlichen Kosten für den Umbau eines falsch eingebauten Schornsteins kommt, informieren wir euch hiermit, dass ein Einbau eines Schornsteins außerhalb der Laube oder an der Traufseite nicht statthaft ist.

Deshalb achtet bitte bei Neu- oder Umbau darauf.

Ruhezeiten

Der Einsatz von Maschinen ist – außer an Sonn- und Feiertagen – zu folgenden Zeiten gestattet:

> Montag – Freitag: 8 bis 13 Uhr und 15 bis 19 Uhr
> Samstag: 8 bis 16 Uhr

Vom 01. Oktober bis 31. März ist die Mittags-Ruhezeit (13 – 15 Uhr) aufgehoben.

Befahren der Wege

Laut Gartenordnung Punkt 7.1 ist das Befahren der Wege in Kleingartenanlagen mit motorisierten Fahrzeugen aller Art grundsätzlich verboten.

Bei entsprechender Breite und Belastbarkeit der Wege, kann bei größeren Anlieferungen eine Ausnahmegenehmingung erteilt werden. Sie ist im Vorfeld vom Pächter beim Vorstand einzuholen.

Der Pächter haftet für alle Schäden die beim Befahren der Wege und bei der Materiallagerung durch von ihm beauftragte Dritte verursacht werden.